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So kommen Sie zu Ihrem Erdgasanschluss


  • Auftrag zur Erstellung eines Erdgasanschlusses
    Erteilung eines Auftrages zur Herstellung eines Erdgas-Anschlusses bei dem für Sie zuständigen Energieberater der Gasnetz Steiermark.


  • Herstellung eines Erdgas-Anschlusses
    Herstellung eines Erdgas-Anschlusses mit Hausanschlussleitung, Mauerdurchführung und Hauptabsperreinrichtung durch die Gasnetz Steiermark  bis spätestens zu dem im Auftrag vereinbarten Termin. Bei einer Terminverzögerung erfolgt eine Verständigung durch die Gasnetz Steiermark.


  • Haus-Inneninstallation inklusive des Gasgerätes
    Angebotseinholung über die Haus-Inneninstallation inklusive des Gasgerätes bei Ihrem Installateur.


  • Durchführung der Installationsarbeiten
    Auftragserteilung an Ihr Gas-Installationsunternehmen für die Durchführung der Installationsarbeiten (Planung und Errichtung der Haus-Inneninstallation und Gasverbrauchseinrichtung). Die Arbeiten werden entsprechend der Vorbesichtigung durchgeführt, alle technischen Notwendigkeiten und gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.


  • Vorbesichtigung für die Haus-Inneninstallation
    Die Vorbesichtigung für die Haus-Inneninstallation wird generell durchgeführt. Die technischen Einzelheiten werden in Anwesenheit von Vertretern der folgenden Firmen festgelegt:

    • Installationsunternehmen

    • Rauchfangkehrer

    • Gasnetz Steiermark


  • Fertigstellungsmeldung durch das Installationsunternehmen
    Erfolgt an die Gasnetz Steiermark, Vereinbarung eines Anlagenabnahmetermines mit dem Revisor der Gasnetz Steiermark.


  • Notwendige Unterlagen für die Abnahme:
    Vom Rauchfangkehrer auszustellen:

    • Ihr Installationsunternehmen informiert den Rauchfangkehrer über die Daten der zu errichtenden
      Heizanlage und ersucht um die Ausstellung des jeweils notwendigen Formulares.

    • Der Kaminbefund ist bei fanggebundenen Heizanlagen vom Betreiber bereitzustellen. Der Kaminbefund bestätigt den Anschluss der Gasheizanlage an die Abgasanlage und die Funktion des Kamins.

    • Das Anschlussprotokoll ist anstelle des Kaminbefundes bei Außenwandgeräten bzw. bei Geräten mit installierten Abgasleitungen einzuholen.


    Vom Elektroinstallationsunternehmen auszustellen:

    • Das ÖVE-Attest (Elektro-Attest), ausgestellt durch das mit der Elektroinstallation beauftragte
      Unternehmen, vom Betreiber bereitgestellt. Die Vorlage des ÖVE-Attestes gewährleistet den
      ordnungsgemäßen elektrischen Anschluss der Gasfeuerungsanlage sowie den Potenzialausgleich der Inneninstallation.


  • Sicherheitstechnische Abnahme
    Ausstellung des Abnahmebefundes gemäß § 7 Stmk. Gasgesetz vom Revisor der Gasnetz Steiermark, wenn die Gasanlage den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen technischen Richtlinien entspricht und die genannten Unterlagen vorliegen.


  • Erstellung der Erdgasverbrauchsrechnungen
    Zählermontage und Befüllung der Gasleitung bis zur Gasverbrauchseinrichtung durch den Revisor der Gasnetz Steiermark. Ausfüllen des Formulares "Konsumanmeldung und Geräteaufnahme" durch den Revisor der Steirischen Gas-Wärme, Unterfertigung durch den Anlagenbetreiber. Dieses Formular dient als Grundlage für die Erstellung der Erdgasverbrauchsrechnungen, da anhand der in diesem Formular angegebenen Nahwärmebelastungen der Gasgeräte die Tarifeinstufung vorgenommen wird und die monatlichen Teilzahlungsbeträge für das erste Bezugsjahr errechnet werden.


  • Inbetriebnahme der Gasanlage
    Inbetriebnahme der Gasanlage vom konzessionierten Gasinstallationsunternehmen.



 
Das Projekt: Die Südschiene I

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