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Her mit bis zu € 800,- Förderung Die Energie Steiermark hat gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Gasnetz Steiermark und dem Land Steiermark die Förderaktion "Saubere Luft" gestartet.
Durch die Entscheidung für ein umweltfreundliches Erdgas-Heizungssystem oder für Erdgas als Kraftstoff (CNG) kann jeder helfen, den Feinstaub zu reduzieren. Alle, die in Feinstaubgemeinden wohnen und sich jetzt für Erdgas oder CNG entscheiden, bekommen bis zu 1.000 Euro Förderung. Außerhalb von Feinstaubgemeinden gibt es eine Förderung von bis zu 500,- Euro.
Die Aktion gilt bis zum 30.06.2012 - solange der Vorrat reicht.
Schon rund 10.000 Anlagen wurden im Rahmen der Förderaktionen umgestellt. Dies bringt eine (Fein-)Staubeinsparung von über 30.000 kg pro Jahr!
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Förderbeträge
- Bei Mehrfamilienhäusern verstehen sich die Förderbeträge
je Wohneinheit.
- Der Anteil des Landes Steiermark beträgt innerhalb der Feinstaubsanierungsgebiete (§ 2 Abs. 8 IG-L – "Feinstaubgebiet") etwa 50 %.
- Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit, bei Umstellung auf Erdgas.
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CNG-Bonus Die Förderaktion "Saubere Luft" gilt auch für Erdgas als Kraftstoff.
Alle Privatpersonen, die sich nun entscheiden, umweltfreundlich und kostengünstig mit Erdgas (CNG) unterwegs zu sein, bekommen einen CNG-Bonus in der Höhe von 600 Euro.
Für Gewerbebetriebe sowie Taxiunternehmen und Fahrschulen gibt es ebenfalls Förderungen. Innovation zahlt sich eben aus!
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Förderbedingungen
- Alle Interessenten müssen sich innerhalb der Eintragungsfrist vom 1. Jänner 2012 bis 30. Juni 2012 mittels Fax, E-Mail, Telefon oder online für die Aktion anmelden; die Aktion ist in Bezug auf die Förderung durch das Land Steiermark auf max. 500 Inanspruchnahmen limitiert. die Vergabe erfolgt nach Einlangen der Anmeldungen.
- Die Aktion gilt für den Bereich Erdgas der Gasnetz Steiermark.
- Die Aktion gilt für Privatkunden, diese erhalten sowohl die entsprechenden Förderbeträge des Landes Steiermark als auch von der Gasnetz Steiermark. Gewerbekunden werden ausschließlich von der Gasnetz Steiermark gefördert; in Grenzfällen behält sich die Gasnetz Steiermark die Entscheidung vor. Die endgültige Zusage auf die Förderung erfolgt ausschließlich durch die Gasnetz Steiermark.
- Die Aktion gilt:
- Für Heizungsumstellungen auf Erdgas bzw. bei bestehenden Gasanlagen für zusätzlich anzuschließende Wohnungen, jedoch nicht für den Gerätetausch.
- Für den Einbau von Erdgasheizungen im Neubau.
- Das Objekt muss an einer bestehenden oder an einer neu zu errichtenden Erdgasleitung der Gasnetz Steiermark liegen. Voraussetzung dabei ist die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit.
- Die Inbetriebnahme der Heizanlage (Aufnahme des Erdgasbezugs) muss bei Objekten in Feinstaubgemeinden bis 30. Juni 2013 erfolgen.
- Die Inbetriebnahme der Heizanlage für Objekte außerhalb der Feinstaubgemeinden (Aufnahme des Erdgasbezuges) muss bis spätestens 31. Dezember 2012 erfolgt sein.
- Die Förderung durch die Gasnetz Steiermark ist nur dann möglich, wenn für diese Anlage keine weiteren Förderungen bzw. Preisnachlässe in Anspruch genommen werden oder wurden und die Wirtschaftlichkeit des Anschlusses eine Förderung zulässt.
- Der jeweilige Förderbetrag wird nach fristgerechter Inbetriebnahme als Gutschrift auf das Netzzutrittsentgelt der Gasnetz Steiermark verbucht.
- Die maximale Gesamtförderung darf den Anschlusskostenbeitrag nicht überschreiten; sind die Anschlusskosten niedriger als die Fördergrenzen, erfolgt eine aliquote Förderung.
- Mit Inbetriebnahme der Heizanlage und Inanspruchnahme dieser Aktion ist eine Bindefrist von drei Jahren verbunden (Nutzung des Erdgas-Transportleitungssystems der Gasnetz Steiermark). Zu Unrecht bezogene Förderungen sind zurückzuzahlen.
- Die Teilnahme an der Aktion ist nur dann möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt werden.
- Der Förderungswerber erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass alle zur Abwicklung der Förderung erforderlichen Daten an die zuständigen Stellen des Landes Steiermark weitergegeben werden.
Zusätzliche Bedingungen zur Förderaktion "Erdgas als Kraftstoff"
- Die Aktion gilt für alle, die sich für ein Erdgasfahrzeug entscheiden.
- Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass das Fahrzeug in der Steiermark zugelassen wird. Nachweis durch Kopie des Zulassungsscheins.
- Bei Inanspruchnahme der Förderung ist das Anbringen eines Klebers am Erdgasfahrzeug erforderlich:
- Bei Privatkunden: Anbringen eines Aufklebers (ca. 110 x 300 mm) am Heck des Erdgasfahrzeuges für mindestens 2 Jahre.
- Bei Gewerbe- und Industriekunden bzw. Taxiunternehmen und Fahrschulen: Zurverfügungstellung einer Werbefläche am Heck und an den Seitenteilen des Erdgasfahrzeuges für das Produkt "Erdgas als Kraftstoff".
Die Förderung bei Gewerbe- und Industriebekunden bzw. Taxiunternehmen und Fahrschulen ist nur dann möglich, wenn für das Erdgasfahrzeug eine Werbevereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit der Steirischen Gas-Wärme abgeschlossen wird. Gegenstand dieser Vereinbarung ist unter anderem die Anmietung von Werbeflächen durch die Steirische Gas-Wärme auf dem erdgas(CNG)betriebenen Fahrzeug, welches sich im Eigentum des Betreibers oder in seiner uneingeschränkten Verfügungsgewalt befindet.
Die Förderung ist nur dann möglich, wenn für dieses Fahrzeug keine weiteren Förderungen bzw. Preisnachlässe der Steirischen Gas-Wärme in Anspruch genommen werden oder wurden.
Der jeweilige Förderbetrag wird nach fristgerechter Anmeldung auf ein angegebenes Bankkonto überwiesen.
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